«Wir sind die Architekten unseres eigenen Schicksals.» – Albert Einstein

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Angebote, einschliesslich Sitzungen, Seminare und Retreats.


2. Terminvereinbarungen

Termine sind verbindlich. Bei Verhinderung ist eine Absage bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der Betrag zu 100 % verrechnet.


3. Seminarbuchungen

Eine kostenfreie Stornierung von Seminarbuchungen ist bis zu 2 Tagen vor Seminarbeginn möglich. Danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.


4. Retreats

Zahlmodalitäten und Rücktrittsbedingungen

  • 50 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Buchung.
  • Restzahlung 3 Wochen vor dem Retreat.
  • Vollständige Zahlung ist auch auf einmal möglich


Annullationsbedingungen für Retreats

  • 42 Tage vor der Anreise: 0 %
  • 21 bis 42 Tage vor Anreise: 50 %
  • weniger als 21 Tage vor der Anreise: 100 %
  • Nichterscheinen und vorzeitige Abreise: 100 %


Zahlung bar, per Kreditkarte oder Banküberweisung.

Der Abschluss einer Reiseversicherung wird empfohlen.


5. Haftungsausschluss

Die angebotenen Dienstleistungen und Seminare ersetzen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. LIFE CHANGE MAKER übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aus der Anwendung oder Nichtanwendung der erbrachten Dienstleistungen oder Seminare entstehen könnten.


6. Datenschutz

Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Verpflichtung vor.


7. Änderung der AGB

LIFE CHANGE MAKER behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website von LIFE CHANGE MAKER bekannt gegeben und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.


8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparte


9. Gerichtsstand

ist Thun, Schweiz. Es gilt das Recht der Schweiz.

Share by: